Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltung der Bedingungen

Allen Kauf- und Lieferverträgen liegen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) zugrunde. Diese AGB gelten zugleich für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Widersprechende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers, Bestellers/Käufers und mündliche Nebenabreden sind für B&W nur verbindlich, wenn B&W sie schriftlich bestätigt.

Vertragsabschluss

Angebote von B&W sind, soweit nicht anders festgelegt, 10 Werktage verbindlich. Darüber hinaus sind sie freibleibend. Falschlieferungen, die aus unvollständigen oder zweifelhaften Angaben in Bestellungen/Aufträgen resultieren, gehen zu Lasten des Käufers/Bestellers. Nachträgliche Änderungen von Auftragsdaten werden nur gültig, wenn sie durch B&W schriftlich bestätigt werden. Auftragsänderungen und -annulierungen für bereits produzierte oder in Produktion befindliche Waren sind nicht möglich. Abbildungen, Abmessungen und Gewichtsangaben in Webshops, Internet, Informations- und Werbeunterlagen sind unverbindlich, Druckfehler, Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.

Preise

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verstehen sich alle Preise ab Druckerei Bochum zuzüglich Verpackungs- und Transportkosten sowie der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

Lieferung

Alle Waren werden so schnell wie möglich gefertigt und zur Verfügung gestellt. Die Angaben von Lieferfristen und -terminen sind grundsätzlich unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen, der Kunde darf Teillieferungen nicht zurückweisen.

Versand und Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Betriebsgeländes von B&W, geht die Gefahr auf den Käufer/Besteller über. Versandweg und Verpackung sind unserer Wahl überlassen, ohne dass dafür eine Haftung, außer für den Fall des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, übernommen wird. Expresskosten oder Sonderversandformen (Bahnexpress, Schnellpaket) u. a. gehen zu Lasten des Käufers.

Eigentumsrecht

Produzierte und/oder gelieferte Waren bleiben bis zum Ausgleich sämtlicher, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen resultierenden Forderungen von B&W gegen den Käufer im Eigentum von B&W. Das gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden.

Verlängerter Eigentumsvorbehalt bei Weiterverkauf mit Vorausabtretungsklausel: Der Käufer ist zur Weiterveräußerung von Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nur dann berechtigt, wenn er hiermit schon jetzt alle aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen an B&W abtritt. Wird Vorbehaltsware vom Käufer - nach Verarbeitung/Verbindung - zusammen mit nicht B&W gehörender Ware veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an B&W ab. B&W nimmt die Abtretung hiermit bereits jetzt an. Der Käufer ist zur Einziehung dieser Forderungen auch nach Abtretung ermächtigt. Das Recht von B&W, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Jedoch verpflichtet sich B&W, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen gegenüber B&W ordnungsgemäß nachkommt. B&W kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.

Scheck-/Wechselklausel: Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt sowie die diesem zugrunde liegende Forderung aus Warenlieferung nicht vor Einlösung des Wechsels durch B&W als Bezogener.

Druckerzeugnisse

Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedruck, Muster und ähnliche Vorarbeiten im Auftrag des Bestellers werden berechnet. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe durch den Auftraggeber auf ihn über, soweit die Fehler nicht durch technische Mängel der Produktion verursacht werden. Das gilt auch für sonstige Freigaben des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden.

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Für Druckvorlagen, die auf dem Versandweg abhanden kommen, übernimmt B&W keine Haftung. Angelieferte, dem Druckformat nicht entsprechende Druckvorlagen werden dem zur Verfügung stehenden Druckformat angepasst.

Rückgaberecht

Für mündlich und telefonisch bestellte Waren wird ein Rückgaberecht ausdrücklich ausgeschlossen.

Rücksendungen werden ohne unser schriftliches Einverständnis nicht angenommen und gehen zu Lasten des Versenders wieder zurück. Bei Rückgabe falsch bestellter, unbedruckter Ware (keine Sonderanfertigungen) berechnet B&W 10% des Warenwertes als Bearbeitungsgebühr.

Mängelrügen und Gewährleistungen

Der Käufer/Besteller hat die Ware bei Lieferung unverzüglich bezüglich Menge, Ausführung und Qualität zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage noch Erhalt, schriftlich zu rügen. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Versteckte Mängel müssen ebenfalls unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach der Entdeckung, schriftlich gerügt werden. Kleine handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, des Gewichts usw. rechtfertigen keine Mängelrüge.

Verursachen unberechtigte Mängelrügen Kosten, kann B&W Erstattung verlangen. Sind die Beanstandungen berechtigt, leistet B&W nach Prüfung eine Nachbesserung, einen angemessenen Preisnachlass oder vollwertigen Ersatz. Schlägt die Nachbesserung bzw. die Ersatzlieferung fehl, kann der Käufer/Besteller die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Dieselben Rechte stehen dem Käufer/ Besteller zu, wenn B&W die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu Unrecht verweigert oder damit in Verzug gerät und der Käufer/ Besteller eine angemessene Nachfrist, die fruchtlos abgelaufen ist, gesetzt hat. Die Mangelhaftung bezieht sich nicht auf natürliche Abnutzung, auf Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder sonstiger nachteiliger, von B&W nicht zu vertretender Einflüsse entstehen. Verluste und Beschädigung auf dem Transport sind vom Empfänger beim Transporteur zu reklamieren. Dies gilt auch bei einem Schaden, bei dem eine Beschädigung der Verpackung nicht sichtbar ist. Eine Haftung für Schäden, die aus dem Gebrauch von elektronischen Geräten, Software und ähnlichen Artikeln entstehen, schließen wir aus.

Zeichnungen, Unterlagen, Urheberrechte

B&W behält sich dauerhaft alle Eigentums- und Urheberrechte an Angeboten, Zeichnungen, Mustern, Zwischenmaterial und allen anderen Unterlagen vor. Diese Materialien und Unterlagen dürfen Dritten nur nach schriftlicher Zustimmung durch B&W zugänglich gemacht werden. Der Besteller übernimmt die Haftung dafür, dass B&W mit der Auftragsdurchführung keine Rechte Dritter (insbesondere Eigentums-, Urheber- und Vervielfältigungsrechte) verletzt und stellt B&W bereits jetzt von allen diesbezüglichen Forderungen Dritter frei.

Zahlung

Forderungen von B&W sind stets sofort, brutto ohne Abzug fällig. Rechnungskürzungen wie Verpackungsabzüge, Portoabzüge oder sonstige Kürzungen, denen B&W nicht zuvor schriftlich zugestimmt hat, sind unzulässig, bleiben als offene Forderung bestehen und werden eingefordert. Bei Zahlungsverzug werden Mahngebühren und Zinsen entsprechend den jeweils zulässigen gesetzlichen Bestimmungen berechnet. Nach dem Verstreichen der mit der letzten Mahnung gesetzten Zahlungsfrist kann B&W ein Inkasso-Unternehmen mit der weiteren Forderungsrealisierung beauftragen oder ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. Gleichzeitig erfolgen bis zum Ausgleich noch fälliger Zahlungen keine weiteren Lieferungen/Leistungen.

Wichtiger Hinweis

B&W speichert Kundendaten in einer EDV-Anlage. Bitte teilen Sie Anschriftsänderungen unverzüglich mit. Sofern Sie mit der Speicherung nicht einverstanden sind, veranlassen wir die sofortige Löschung. Bei einem Auftragswert unter € 30,- netto wird ein Mindermengenzuschlag von € 5,- berechnet. Die vorstehenden AGB sind unter allen Umständen verbindlich und können durch Bekanntgabe abweichender Einkaufsbedingungen nicht abgeändert werden. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Käufer und B&W gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das BGB, HGB und das Gesetz über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand ist Essen.